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Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur.

Förderung von Elektromobilität und Infrastruktur

Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, beim Thema Elektromobilität finanzielle Unterstützung zu beantragen: Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur. Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 - 2020" des BMVI wurde ein neuer Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen gestartet. Besondere Unterstützung erfahren dabei auch Fahrzeuge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Hierfür muss die Kommune bestätigen, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. Eine wesentliche Zielsetzung der Förderung ist die Nutzung der Potenziale der Elektromobilität bei der Reduzierung der Treibhausgas- und Schadstoffemissionen.

Anträge zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur sind bis zum 13.05.2019 elektronisch und postalisch einzureichen. Grundsätzlich werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt.

 Informationen und Unterlagen auf der Website des zuständigen Projektträgers