Meisterkurs Teil III + IV (nur Kfz / Schreiner)

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 3.035,00 €

Prüfung: 330,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Lernmittel: Teil III = 70,00 EUR; Teil IV = 55,00 EUR

Unterricht

10.11.2025 - 30.01.2026

Montag mit Freitag 08:00 Uhr bis 16:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 355 UE

Lehrgangsort

Dieselstr. 12
97082 Würzburg
Haus A - EG - Lehrsaal

Alexander Schäfer

Tel. +49 931 4503-2118

a.schaefer--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 3517968-0

Ziel

Mit den erfolgreich abgelegten Prüfungen in allen vier Teilen der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und schaffen sich somit ein Fundament für eine erfolgreiche Zukunft als Selbstständiger oder als Führungskraft.

Ihr Nutzen:
Mit fundierten betriebswirtschaftlichem Wissen machen Sie sich fit für eine Existenzgründung. Sie verfügen über das optimale fachliche, rechtliche und pädagogische Know-how um Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Der Meister eröffnet weitere Fortbildungschancen bis hin zum Studium. Sie können zwischen verschiedenen Kursorten, Terminen und Lernformen wählen.

Zielgruppe

Gesellen, die mit der Meisterqualifikation den Weg der beruflichen Qualifikation fortführen und sich dadurch neue Aufgabenfelder erschließen möchten.

Information

Die Teile III & IV können auch einzeln besucht werden!

Termine
Teil IV (Ausbildereignung): 10.11.2025 bis 28.11.2025
Teil III: 01.12.2025 bis 30.01.2026

Prüfungsgebühr Teil III: 165,00 EUR
Lernmittel Teil III: 70,00 EUR

Prüfungsgebühr Teil IV: 165,00 EUR
Lernmittel Teil IV: 55,00 EUR

Arbeitsmaterial

Der genaue Unterrichtsplan und die von uns gestellten Lernmittel werden Ihnen bei der Kurseröffnung ausgehändigt, so dass es genügt, wenn Sie Schreibzeug und einen Taschenrechner mitbringen.

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Alexander Schäfer

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAföG). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Zertifizierung