Meisterkurs für Gold-und Silberschmiede Teil II und I

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 10.970,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Lern- und Arbeitsmittel: ca. 400,00 EUR
indiv. Nebenkosten prakt. Prüfung: ca. 5.000,00 EUR
Zusatz-Prüfungsgebühr Teil I: variiert in der Höhe *
Schmuck-Meisterbrief: 45,-- EUR

* Die Gebühren sind abhängig von Personal-, Material-, Raum und Sachkosten

Unterricht

22.03.2027 - 10.09.2027

Montag bis Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 620 UE

Lehrgangsort

Dieselstr. 10

97082 Würzburg

Haus B - 1. OG - Besprechungszimmer

Kontakt

Gabi Bauer

Tel. +49 931 4503-2104

g.bauer--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 3518109-0

Teil I - Fachpraxis
Gold- und Silberschmiedearbeiten anfertigen
Erstellen von Entwürfen, Werkstattzeichnungen,
Kalkulationen und Arbeitsplänen
Anwenden von Sondertechniken
Teil II - Fachtheorie
Gestaltung und Technik:
Berechnen von Gold- und Silberschmiedearbeiten sowie
bewerten und korrigieren von Entwürfen
Skizzieren, Freihandzeichnen, perspektivisches Zeichnen
und Kolorieren von Entwürfen
Erstellen von Entwürfen und Design mit Praxisübungen
Unterscheiden, prüfen und bewerten von Schmucksteinen
Beachten der Kundenwünsche, Stilelemente und Verarbeitungsrichtlinien
Beachten der Nachhaltigkeit
Darstellen der Bedeutung der Stilkunde und Kunstgeschichte
sowie der historischen und zeitgemäßen
Entwicklung
Auftragsabwicklung:
Planen von Auftragsabwicklungsprozessen
Durchführen der Vor- und Nachkalkulation
Erarbeiten, bewerten und korrigieren von technischen
Arbeitsplänen

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Nebenkosten der prakt. Prüfung ca. 5.000,00 Euro (je nach Prüfungsstück) Kursende: Mitte August 2027 Die Erstellung des Meisterstückes findet im Anschluß an den Kurs statt! Voraussichtliche Prüfung Anfang/Mitte September 2027

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Raymond Weidenschilling

Abschluss

Gold- und Silberschmiede-Meister

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAfög). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Anfahrt