
Ihre Chance auf beruflichen ErfolgMeisterschule Teile III + IV
Profitieren Sie von fundiertem Wissen in Betriebswirtschaft, Recht und Pädagogik.
Mit Förderung und flexiblen Kursoptionen starten Sie durch!
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Meister zu begleiten!
Wählen Sie die passende Lernform für Ihren Meisterkurs
Teile III & IV | Vollzeit

08.09.2025 - 07.11.2025: VollzeitMeisterkurs Teil III + IV, Vollzeit
3.365,00 €(inkl. Prüfung)
355 UE
Aschaffenburg
wenige Plätze
Garantierte Durchführung

05.01.2026 - 13.03.2026: VollzeitMeisterkurs Teil III + IV, Vollzeit
3.365,00 €(inkl. Prüfung)
355 UE
Aschaffenburg
Warteliste
Garantierte Durchführung

06.07.2026 - 04.09.2026: VollzeitMeisterkurs Teil III + IV, Vollzeit
3.365,00 €(inkl. Prüfung)
355 UE
Aschaffenburg
freie Plätze

07.09.2026 - 06.11.2026: VollzeitMeisterkurs Teil III + IV, Vollzeit
3.365,00 €(inkl. Prüfung)
355 UE
Aschaffenburg
freie Plätze
Teile III & IV | Teilzeit

03.11.2025 - 07.08.2026: TeilzeitMeisterkurs Teil III + IV, Teilzeit
3.365,00 €(inkl. Prüfung)
355 UE
Aschaffenburg
freie Plätze
Garantierte Durchführung

02.11.2026 - 06.08.2027: TeilzeitMeisterkurs Teil III + IV, Teilzeit
3.365,00 €(inkl. Prüfung)
355 UE
Aschaffenburg
freie Plätze
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Akademie für Unternehmensführung die Kurse im Online-Format oder als Blended-Learning-Kurs zu absolvieren.
Ausführliche Informationen zu den Online-Kursen finden Sie hier.
Finanzielle Förderung
Aufstiegs-BAföG
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Aufstiegs-BAföG / vormals Meister-BAföG).
Nähere Infos erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Meisterbonus
Seit September 2013 besteht die Möglichkeit, den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung zu beantragen. Er soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver.
Weiterbildungsstipendium
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung junge Fachkräfte bei der beruflichen Qualifizierung. Absolventen, die ihre Gesellenprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben sowie jünger als 25 Jahre sind, können sich bewerben.
Beispielrechnung Meisterschule Teile III + IV
Auf den ersten Blick erscheinen die Gebühren für die Teile III + IV der Meisterschule recht hoch. Wenn Sie jedoch das neue Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen können, reduziert sich der eigene Kostenanteil erheblich.
Gesamtkosten (Kurs- und Prüfungsgebühren Teile III + IV) | 3.365,00 € |
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 % | - 1.682,50 € |
Restbetrag/Darlehen | 1.682,50 € |
abzüglich 50 % BAföG-Darlehenserlass bei bestandener Prüfung | - 841,25 € |
Ihre Investition | 841,25 € |
Kursinhalte Teile III + IV
Dieser Meistervorbereitungskurs vermittelt Ihnen fundiertes betriebswirtschaftliches Know-how, rechtliche Kompetenzen und pädagogische Fähigkeiten, damit Sie erfolgreich ein Handwerksunternehmen führen, Lehrlinge praxisgerecht ausbilden und Ihre Existenzgründung sicher planen können.
- Buchführung / Jahresabschluss
- Kostenrechnung / Controlling
- Handwerk und Wirtschaft
- Marketing
- Organisation
- Personal
- Finanzierung
- Planung und Gründung
- Bürgerliches Recht, Wirtschafts- & Arbeitsrecht
- Sozialversicherung
- Steuern
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Meisterschule Teile III + IV benötigen Sie eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten. Industrieberufe werden anerkannt.
Oder sie benötigen eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis. In Ausnahmefällen kann Sie die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsvoraussetzungen ganz oder teilweise befreien.