Theoretischer Meistervorbereitungslehrgang Teil III - online

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 1.690,00 €

Prüfung: 165,00 €

förderfähig

Unterricht

11.04.2026 - 14.09.2026

Online-Unterricht 1x p. Woche am Di. evtl. Do. Abend. + 2 x im Monat an einem Samstag ab 8:30 Uhr

E-learning

Lehrgangsdauer 240 UE

Anmeldeschluss 31.08.2026

Lehrgangsort

Dieselstr. 12
97082 Würzburg
Virtueller Seminarraum 7

Alexandra Hörnig

Tel. +49 931 4503-2350

a.hoernig--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 3518049-0

Unterrichtsform

Der Unterricht findet online (zuhause) am Rechner statt. Lediglich die Prüfungen finden in Würzburg statt.

 

Inhalte Teil III - Grundlagen der Betriebsführung

Handlungsfeld 1
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen

  • Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
  • Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages
  • Situation einen Unternehmens am Markt analysieren
  • Rechnungswesen-Buchführung, Jahresabschluss, Auswertung
  • Rechnungswesen-Kostenrechnung
  • Gewerbe-Handwerksrecht und Handels- und Wettbewerbsrecht

Handlungsfeld 2
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten

  • Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbstständigkeit
  • Wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks
  • Beratungs- sowie Förder- und Unterstützungsdienstleistungen
  • Planung der Gründung, Markt- und Standortanalyse
  • Marketing-Konzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
  • Investitions- und Finanzierungskonzept, Rentabilitätsrechnung, Business-Plan
  • Rechtsformwahl aus einem Unternehmenskonzept ableiten
  • Rechtsvorschrift - BGB
  • Rechtsvorschriften - Steuern
  • Private Risiko- und Altersvorsorge
  • Unternehmenskonzept, Betriebsübernahme- beteiligung

Handlungsfeld 3
Unternehmensführungsstrategien entwickeln

  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Entwicklung bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen
  • Marketinginstrumente
  • Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions- und Finanzierungsplanung
  • Personalplanung und -beschaffung
  • Arbeitsrecht 1, Sozialversicherungsrecht
  • Zwischenbetriebliche Kooperationen
  • Controlling
  • Förderungsmanagement
  • Unternehmensnachfolge, Familien- und Erbrecht
  • lnsolvenzverfahren

Ziel

Mit den erfolgreich abgelegten Prüfungen in allen vier Teilen der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und schaffen sich somit ein Fundament für eine erfolgreiche Zukunft als Selbstständiger oder als Führungskraft.

Zielgruppe

Gesellen, die mit der Meisterqualifikation den Weg der beruflichen Qualifikation fortführen und sich dadurch neue Aufgabenfelder erschließen möchten.

Information

Sichern Sie sich gleich Ihren Kursplatz für die beiden Teile III & IV

Termine

Teill III - Online11.04.2026 - 14.09.2026Prüfung in Würzburg: 06.07.2026 (HF2+3) + 14.09.2026 (HF 1)
Teill IV - Online19.09.2026 - 15.12.2026Prüfung in Würzburg: 14.12.2026 + 15.12.2026

Voraussetzungen


Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Kursleiter

Alexandra Hörnig

Im Rahmen der Meisterqualifikation ist eine Förderung nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) möglich.

Zertifizierung