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Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb benötigten Ladeinfrastruktur.

Förderung von gewerblich eingesetzten Elektro-Mobilen

Förderprogramm des Bundes kann noch bis zum 25. Mai 2018 genutzt werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert den Neukauf von Elektro-Fahrzeugen für den gewerblichen Einsatz noch bis Ende des Monats. Auch die zugehörige Ladestation ist in der Förderung inbegriffen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro. Die Förderung gilt auch für Plug-In-Hybride, E-Fahrzeuge mit Zentralmotor und E-Fahrzeuge mit Radnabenmotoren.

Eckpunkte der Antragstellung

Als Förderantrag wird eine Projektskizze eingereicht, die vor allem die möglichen CO2-Einsparungen darstellen sollte. Die Einreichungsfrist endet am 25. Mai 2018. Hintergrund der Förderung ist das Sofortprogramm "Saubere Luft". Es wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung beschlossen.



Hilfreiche Links:

hier finden Sie die Vorlage zur Projektskizze und weitere Infos

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 Ansprechpartnerin für Fördermaßnahmen im Bereich Energie in der Handwerkskammer für Unterfranken: