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Förderung für Aus- und Weiterbildung

Regierung von Unterfranken bewilligt Fördermittel.

Die Regierung von Unterfranken hat der Handwerkskammer für Unterfranken Fördermittel für die Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung bewilligt. Einen Zuschuss in Höhe von 1.105.000 Euro genehmigte sie für die Durchführung der überbetrieblichen Unterweisung im 2. bis 4. Lehrjahr. Die Zuwendung wird überwiegend aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereitgestellt. Die Bewilligung weiterer Mittel in Höhe von 275.000 € wurde unverbindlich in Aussicht gestellt.

Förderung für berufliche Grundbildung und überbetriebliche berufliche Fortbildung

Für die überbetriebliche Ausbildung in der beruflichen Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) wurden Zuschüsse in Höhe von 630.000 bewilligt und weitere Fördermittel in Höhe von 170.000 € unverbindlich in Aussicht gestellt. Für die überbetriebliche berufliche Fortbildung, die sich an Gesellen und Handwerksmeister richtet, hat die Regierung von Unterfranken zudem einen Zuschuss in Höhe von 96.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt und weitere 34.000 Euro unverbindlich in Aussicht gestellt. Die Zuwendungen werden aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie bereitgestellt.

Die überbetrieblichen Lehrgänge, die in den Bildungszentren der Handwerkskammer und teilweise bei den Innungen durchgeführt werden, sichern ein gleich bleibend hohes Niveau Aus- und Weiterbildung.