Berichtsheft - schriftlicher Ausbildungsnachweis

Auszubildende sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Die Option, Ausbildungsnachweise elektronisch zu führen, wurde erst für Ausbildungsverträge, die ab 1. Oktober 2017 geschlossen werden, ins Gesetz eingefügt. Entsprechende Vereinbarungen von Ausbildungsbetrieb und Lehrling über die Form des Nachweises (schriftlich oder elektronisch) sind daher ab 1. Oktober 2017 in der Niederschrift des Ausbildungs- bzw. Lehrvertrages aufzunehmen.

Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung

Die ordnungsgemäß geführten und vom Ausbildungsbetrieb kontrollierten Berichtshefte/Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung. Sie werden bei der Gesellenprüfung aber nicht bewertet und fließen nicht ins Prüfungsergebnis ein.



Inhalt eines Berichtsheftes

Der Auszubildende erhält den Ausbildungsnachweis zu Beginn der Ausbildung und führt dieses während der Ausbildungszeit. Der Ausbildungsnachweis dient der zeitlichen und sachlichen Dokumentation der Ausbildung. Er hat auch eine pädagogische Funktion und unterstützt die Kommunikation zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling über Lernfortschritte und etwaige Lerndefizite.

Der Ausbildungsnachweis enthält üblicherweise eine Wochenaufstellung, die nach einzelnen Tagen unterteilt ist. Hier tragen die Auszubildenden stichwortartig die im Betrieb und in der Berufsschule und bei der überbetrieblichen Unterweisung durchgeführten Tätigkeiten bzw. erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse lückenlos ein. Das Berichtsheft in Form des Ausbildungsnachweises wird so zum Kontrollmittel über die ordnungsgemäße und vollständige Berufsausbildung.

Auch Fehlzeiten durch Krankheit oder Urlaub sind zu vermerken.

  • Ausbildende müssen Auszubildende zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten. Die Führung des Berichtsheftes ist den Auszubildenden während der Ausbildungs/-Arbeitszeit zu ermöglichen!
  • Der Ausbildungsbetrieb ist zur regelmäßigen Kontrolle des Berichtsheftes verpflichtet, da es eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist.


Wo sind Berichtshefte erhältlich?

Bezug Berichtsheft nach Gewerken

Eine Zusammenstellung der Bezugsstellen von Berichtsheften nach Regionen und Gewerken finden Sie im folgenden PDF:

 

Sollte für Ihren Ausbildungsberuf kein branchenspezifisches Berichtsheft vorgeschrieben sein, können Sie folgende neutrale Vorlage der Handwerkskammer für Unterfranken nutzen:



Arten von Berichtsheften

1. Digitales Berichtsheft und Apps

Mittlerweile gibt es unterschiedliche Anbieter für digitale Berichtshefte sowie Apps zum Führen von Berichtsheften. Teilweise ist die Nutzung für Mitgliedsbetriebe der Branchenverbände kostenlos oder die Anbieter berechnen dem Betrieb einen Monats- oder Jahresbeitrag sowie einen Betrag pro Azubi.

 Übersicht digitale Berichtshefte, Apps und branchenspezifische Angebote

2. BLok – das Online-Berichtsheft

BLok ist ein digitales Berichtsheft, das Auszubildende, Ausbildende und Berufsschullehrkräfte im Internet gemeinsam nutzen können. Durch eine anwenderfreundliche Nutzeroberfläche und übersichtliche Gestaltung bietet Blok viele Vorteile vom Start der Ausbildung bis zur Prüfung.

 Weitere Informationen zu BLok

3. Neutrales Berichtsheft als PDF

Das Berichtsheft können Sie zudem hier in digitaler Form als ausfüllbares PDF herunterladen. Dieses ersetzt das bisher bei der Handwerkskammer für Unterfranken käuflich zu erwerbende Berichtsheft:

 

Bitte beachten Sie, dass einige Innungen und Kreishandwerkerschaften oft berufsspezifische Berichtshefte vorgeben.

Sollte die elektronische Führung des Berichtshefts gewählt werden, informieren Sie sich bitte beim zuständigen Prüfungsausschuss, in welcher Form das Berichtsheft im Rahmen der Prüfungszulassung zur Vorlage gebracht werden soll.